Corona Lock down 2.0

Derzeit sind das Hotel und Restaurant geschlossen! Wir haben einen Abholservice eingerichtet. Unsere Speisen To Go und im 1520er Frischebeutel können Sie freitags bis sonntags bei uns abholen. 


Hygiene- und Schutzmaßnahmen für das Gastgewerbe - Hotel

Die Schutzmaßnahmen für das Restaurant haben wir dort ausgehängt. 

Ferienunterkünfte in Rheinlandpfalz dürfen wieder für touristische Zwecke vermietet und Restaurants geöffnet werden. Jedoch gilt es Auflagen zu erfüllen, die wir hier für Sie zusammen gefasst haben. 

   

Wer darf gemeinsam ein Zimmer beziehen oder an einem Tisch sitzen?

Nur Personen, denen der Kontakt untereinander nach der geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz erlaubt ist, gemeinsam ein Zimmer beziehen:  

   

1. alleine,

2.  im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands oder

3. alleine oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands mit einer oder mehreren Personen eines weiteren Hausstands Wir haben einen 

Kontaktdaten der Hotel & Restaurant Gäste

Wir sind verpflichtet die Kontaktdaten aller Gäste pro Reservierung bzw. Anmeldung zu erfassen (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer). Diese sind für einen Zeitraum von 1 Monat beginnend mit dem Tag des Besuches der Gäste in der Einrichtung aufzubewahren. Diese Regelung wird eingeführt, um mögliche Infektionsketten nachzuvollziehen. 

Wir legen in jedem Zimmer und im Restaurant den Leitfaden "Allgemeine Schutzmaßnahmen Corona" aus und statten den Eingangsbreich mit Händedesinfektionsspender aus. 

   

Desweiteren werden wir die Anzahl von Kissen, Decken, Dekogegenständen deutlich und auf das Notwendigste reduzieren. Unsere Zimmer werden, solange die Corona Maßnahmen gelten, während Ihres Aufenthalts nicht gereinigt.

Da die Kopfkissen nach jedem Gast ausgetauscht (heißt komplett gewaschen werden müssen) bitten wir Sie sich ihre eigenen Kissen mit zu bringen. Wir können nicht garantieren, dass wir bei engen Wechselzeiten diese Auflage erfüllen können. 

   

Wir bitten Sie sich Schutzmasken mitzubringen und diese aufzusetzen, sobald sie mit Menschen außerhalb Ihres Zimmers in Kontakt kommen sowie bei Betreten des Restaurant, auf dem Weg zum Tisch oder zu den Toiletten.

Auszug aus der Handreichung Gastgewerbe - Hygiene- und Schutzmaßnahmen für Gastronomie und Beherbergung

  • Die Gäste werden über die Schutz- und Hygienebestimmungen durch geeignete, gut sichtbare Hinweise informiert. 
  • Nur Personen, denen der Kontakt untereinander nach der nach der geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz erlaubt ist, dürfen gemeinsam ein Zimmer beziehen. Eine weitere Eingrenzung nach Gästegruppen ist nicht erforderlich. 
  •  Im Eingangsbereich befinden sich gut sichtbare Händedesinfektionsspender für die Gäste. 
  •  Beim Check-in werden die Kontakte zwischen Mitarbeitern und Gästen und der haptische Kontakt zu Bedarfsgegenständen auf das Notwendige beschränkt. Abstandsmarkierungen und ggf. Abtrennungen garantieren einen geregelten und sicheren Gästeverkehr. 
  • Der Betrieb ist verpflichtet, die Kontaktdaten aller Gäste pro Reservierung bzw. Anmeldung zu erfassen (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer). Diese sind für einen Zeitraum von 1 Monat beginnend mit dem Tag des Besuches der Gäste in der Einrichtung aufzubewahren und im Anschluss unter Beachtung der DSGVO zu vernichten. Die Daten dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden. Diese Regelung wird eingeführt, um mögliche Infektionsketten nachzuvollziehen.